Patente Software
Softwareentwicklern mit zündenden Ideen steht heute ein riesiger internationaler Markt zur profitablen Umsetzung von Software-Konzepten zur Verfügung. Allerdings ist es auch ein Markt mit hoher dynamischer Entwicklungsgeschwindigkeit, für den es trotz vieler Proteste immer sinnvoller geworden ist, Software Patentierung einzuführen. Denn obwohl es einen Urheberrechtsschutz für Software-Konzepte bereits gibt, greift noch kein gesetzlicher Schutz für das aus der Idee entstehende Programm.
Die bisher existierenden Software-Patente sind rechtlich nicht völlig wasserdicht: so kann bis dato z.B. eine Idee für ein Programm zwar nicht im selben Kontext verwandt werden, allerdings in einem anderen Programm, ohne, dass der ursprüngliche Softwareentwickler Ansprüche anmelden kann. Zudem ist der Rechtsdschungel zu Software-Patenten bislang so verwirrend, dass wohl nur IT-Rechtlern die Patentrechtslage durchschauen: So gibt es zwar die Patente des Europäischen Patentamtes (EPA); diese fallen allerdings in rechtlichen Fragen wieder unter nationale Gerichtsbarkeit und müssen somit wiederum in der Bundesrepublik geklärt werden.
Allerdings gibt es sei Mai 2010 einen Lichtblick: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Siemens-Berufungsverfahren "Verfahren zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente" DE 10232674 für Software Patentierung ausgesprochen und die aus der Software-Idee generierten Programme ähnlich einem technischen Objekt für schützenswert erklärt. Dies dürfte es zukünftig einfacher machen, die selbst entwickelte Software effizient zu schützen. |
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Die Seite beschäftigt sich mit dem Thema Software Patentierung.
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